Wenn dieser radioaktive Stoff den Begriffsbestimmungen und Kriterien anderer in Teil 2 aufgefhrter Klassen entspricht, ist er wie folgt zu klassifizieren:

a) Wenn der Stoff den in Kapitel 3.5 aufgefhrten Kriterien fr gefhrliche Gter in freigestellten Mengen entspricht, mssen die Verpackungen dem Abschnitt 3.5.2 entsprechen und die Prfvorschriften des Abschnitts 3.5.3 erfllen. Alle brigen fr freigestellte Versandstcke radioaktiver Stoffe in Unterabschnitt 1.7.1.5 aufgefhrten anwendbaren Vorschriften gelten ohne Verweis auf die andere Klasse.

b) Wenn die Menge die in Unterabschnitt 3.5.1.2 festgelegten Grenzwerte berschreitet, muss der Stoff nach der berwiegenden Nebengefahr klassifiziert werden. Das Befrderungspapier muss den Stoff mit der UN-Nummer und der offiziellen Benennung fr die Befrderung beschreiben, die fr die andere Klasse gelten, und durch die gem Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 2 fr das freigestellte Versandstck radioaktiver Stoffe geltende Benennung ergnzt werden. Der Stoff muss nach den fr diese UN-Nummer anwendbaren Vorschriften befrdert werden. Nachfolgend ist ein Beispiel fr die Angaben im Befrderungspapier dargestellt:

"UN 1993 ENTZNDBARER FLSSIGER STOFF, N.A.G. (Gemisch aus Ethanol und Toluen), radioaktive Stoffe, freigestelltes Versandstck - begrenzte Stoffmenge, 3, VG II".

Darber hinaus gelten die Vorschriften des Absatzes 2.2.7.2.4.1.

c) Die Vorschriften des Kapitels 3.4 fr die Befrderung von in begrenzten Mengen verpackten gefhrlichen Gtern gelten nicht fr gem Absatz b) klassifizierte Stoffe.

d) Wenn der Stoff einer Sondervorschrift entspricht, welche diesen Stoff von allen Vorschriften fr gefhrliche Gter der brigen Klassen freistellt, muss er in bereinstimmung mit der anwendbaren UN-Nummer der Klasse 7 zugeordnet werden und es gelten alle in Unterabschnitt 1.7.1.5 festgelegten Vorschriften.